interne Verweise§ 20 AWaffV Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form (vom 19.09.2020) ... in elektronischer Form geführt, so müssen die gespeicherten Datensätze die nach § 19 Absatz 2 geforderten Angaben enthalten. Die Datensätze sind unverzüglich zu speichern; ... zu erfolgen, dass die Angaben im Ausdruck den Angaben der Ersatzdokumentation in Karteiform nach § 19 Absatz 2 entsprechen. Der Name des Überlassers, des Erwerbers und die Erwerbsberechtigung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWaffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ... § 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform § 20 Führung der ... (3) Die Eintragungen nach Absatz 2 sind für jede Waffe gesondert vorzunehmen. § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform (1) Wird die Ersatzdokumentation in ... in elektronischer Form geführt, so müssen die gespeicherten Datensätze die nach § 19 Absatz 2 geforderten Angaben enthalten. Die Datensätze sind unverzüglich zu speichern; sie sind ... zu erfolgen, dass die Angaben im Ausdruck den Angaben der Ersatzdokumentation in Karteiform nach § 19 Absatz 2 entsprechen. Der Name des Überlassers, des Erwerbers und die Erwerbsberechtigung können ...
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