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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im AWaffV

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062; Geltung ab 01.12.2003
FNA: 7133-4-1; 7 Wirtschaftsrecht 71 Gewerberecht 713 Sonstige gewerberechtliche Vorschriften 7133 Waffen
Änderungen / Synopse | 4 Gesetze verweisen aus 8 Artikeln auf AWaffV


Eingangsformel

Abschnitt 1 Nachweis der Sachkunde

§ 1 Umfang der Sachkunde

§ 2 Prüfung

§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

Abschnitt 2 Nachweis der persönlichen Eignung

§ 4 Gutachten über die persönliche Eignung

Abschnitt 3 Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat

§ 5 Schießsportordnungen

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport

§ 8 Beirat für schießsportliche Fragen

Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche

§ 11 Aufsicht

§ 12 Überprüfung der Schießstätten

Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

§ 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich

Abschnitt 6 Vorschriften für das Waffengewerbe

Unterabschnitt 1 Fachkunde

§ 15 Umfang der Fachkunde

§ 16 Prüfung

Unterabschnitt 2 Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher

§ 17 Grundsätze der Buchführungspflicht

§ 18 Führung der Waffenbücher in gebundener Form

§ 19 Führung der Waffenbücher in Karteiform

§ 20 Führung der Waffenbücher in elektronischer Form

Unterabschnitt 3 Kennzeichnung von Waffen

§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen

Abschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen

§ 22 Lehrgänge und Schießübungen

§ 23 Zulassung zum Lehrgang

§ 24 Verzeichnisse

§ 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern

Abschnitt 8 Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten

Unterabschnitt 1 Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union

§ 26 Allgemeine Bestimmungen

§ 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde

Unterabschnitt 2 Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme

§ 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat

§ 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition

§ 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach oder durch Deutschland

§ 31 Anzeigen

§ 32 Mitteilungen der Behörden

§ 33 Europäischer Feuerwaffenpass

Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 34 Ordnungswidrigkeiten

§ 35 Anwendung des bisherigen Rechts

§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Schlussformel

Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten