Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. HRegGebVÄndV ... und für die Eintragung einer Prokura unberücksichtigt." 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „1506, 2502 und ... „§ 3 Absatz 2 bleibt unberührt." 5. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Übergangsvorschrift ...
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