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Zitierungen von § 93 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BPersVG
... zu bewahren. Abgesehen von den Fällen des § 68 Abs. 2 Satz 3 und des § 93 gilt die Schweigepflicht nicht für Mitglieder der Personalvertretung und der Jugend- und ...
§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016)
... Regelungen des § 86, ausgenommen die Nummern 2, 7, 10 und 13, abweichen. 9. § 93 ist mit folgender Maßgabe anzuwenden: a) Personalvertretungen bei Dienststellen ... b) Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes kann außer in den Fällen des § 93 Abs. 5 auch bei Vorliegen besonderer nachrichtendienstlicher Gründe Anordnungen im Sinne des ... auch bei Vorliegen besonderer nachrichtendienstlicher Gründe Anordnungen im Sinne des § 93 Abs. 5 treffen oder von einer Beteiligung absehen. c) § 93 Absatz 1 Satz 1 ist ... im Sinne des § 93 Abs. 5 treffen oder von einer Beteiligung absehen. c) § 93 Absatz 1 Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn nicht alle Mitglieder der zuständigen ...
§ 87 BPersVG
... wie Verschlußsachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH zu behandeln (§ 93 ), soweit nicht die zuständige Stelle etwas anderes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 SBÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... ersetzt. bb) Folgender Buchstabe c wird angefügt: „c) § 93 Absatz 1 Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn nicht alle Mitglieder der zuständigen ...
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