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§ 2 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Artikel 1 V. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2008; zuletzt geändert durch Artikel 2 § 2 V. v. 21.05.2001 BGBl. I S. 959; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 08.02.1998; FNA: 2125-40-68 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Betriebsstätten:

a)
Einrichtungen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, mit Ausnahme der unter Buchstabe b genannten Betriebsstätten, und

b)
ortsveränderliche oder nichtständige Einrichtungen wie Verkaufszelte, Marktstände, mobile Verkaufseinrichtungen, Verkaufsfahrzeuge sowie Verkaufsautomaten, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden;

2.
nachteilige Beeinflussung:

eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren;

3.
leichtverderbliche Lebensmittel:

Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann;

4.
Wasser:

Wasser im Sinne des § 3 Nr. 1 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959); § 10 der Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.

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Zitierungen von § 2 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 LMHV Allgemeine Hygieneanforderungen
... sind. Sie dürfen dazu nur 1. in Betriebsstätten a) nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 1, 2 und 4 der Anlage oder  ... Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 1, 2 und 4 der Anlage oder b) nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 3 und 4 und 2. unter ...
Anlage LMHV (zu § 3 Satz 2)
... S. 2009 - 2012 Kapitel 1 Anforderungen an Betriebsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchstabe a 1. Betriebsstätten müssen so beschaffen sein, daß ... an Räume, Vorrichtungen und Geräte in Betriebsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchstabe a 1. Räume in Betriebsstätten müssen folgenden ... Kapitel 3 Anforderungen an Betriebsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchstabe b 1. Betriebsstätten, ausgenommen Verkaufsautomaten und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geflügelfleischhygiene-Verordnung (GFlHV)
neugefasst durch B. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4098, 2003 I S. 456; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 9 GFlHV Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch in zugelassenen Betrieben
... der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung im Sinne des § 2 Nr. 2 der Lebensmittelhygiene-Verordnung ausgesetzt ist. Dazu darf 1.  ... der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung im Sinne des § 2 Nr. 2 der Lebensmittelhygiene-Verordnung ausgesetzt sind. Dazu dürfen Erzeugnisse nach Satz 1 ...
§ 10 GFlHV Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch in registrierten Betrieben
... der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung im Sinne des § 2 Nr. 2 der Lebensmittelhygiene-Verordnung ausgesetzt ist. Dazu darf Geflügelfleisch in  ...