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§ 5 - Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV)

Artikel 1 V. v. 25.06.1992 BGBl. I S. 1171; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 597
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 8053-4-9 Sonstige Vorschriften
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§ 5 Betriebsanleitung



Ein in § 2 Absatz 1 genannter Behälter darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn ihm eine vom Hersteller verfasste Betriebsanleitung gemäß Anhang II Nummer 2 der Richtlinie 2009/105/EG in deutscher Sprache beigefügt ist.





 

Frühere Fassungen von § 5 6. ProdSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2011Artikel 17 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 6. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 6. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 6. ProdSV Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt (vom 01.12.2011)
... nach Satz 1 entspricht. In diesen Fällen müssen in der Betriebsanleitung nach § 5 alle Nummern der den von ihm angewandten Rechtsvorschriften zugrundeliegenden ...
§ 7 6. ProdSV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.12.2011)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 5 einen dort genannten Behälter auf dem Markt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 17 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern
... versehen sind, die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen." 6. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Betriebsanleitung Ein in § 2 ... erfüllen." 6. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Betriebsanleitung Ein in § 2 Absatz 1 genannter Behälter darf nur auf dem ... wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 5 einen dort genannten Behälter auf dem Markt bereitstellt." 8. § 8 wird ...