interne Verweise§ 28 SeeLG (vom 01.12.2022) ... Satzung (§ 29) weitere Regelungen über die Berufspflichten im Rahmen der §§ 22 bis 26 zu treffen; 2. die Ausbildung und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen zu ...
§ 42 SeeLG (vom 10.06.2021) ... 2 Satz 1 sind auf die Erlaubnis, § 21 Absatz 3 auf die Haftung und die §§ 22 bis 24 Abs. 1 sowie die §§ 25 und 26 auf die Pflichten der Seelotsin oder des Seelotsen entsprechend ...
§ 47 SeeLG (vom 10.06.2021) ... oder unter der Wirkung eines solchen Getränks oder Mittels steht, 3. entgegen § 24 Abs. 1 die Lotstätigkeit während der vorgeschriebenen Dauer nicht ausübt, 4. ...
Zitat in folgenden NormenAllgemeine Lotsverordnung (ALV)
V. v. 21.04.1987 BGBl. I S. 1290; zuletzt geändert durch Artikel 68 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
§ 8 ALV Durchführung der Lotstätigkeit ... jede Lotsung durchzuführen, für die er nach der Börtordnung bestimmt ist. § 24 Abs. 1 des Gesetzes über das Seelotswesen bleibt unberührt. (2) Der Seelotse ...
§ 9 ALV Beendigung der Lotstätigkeit ... den Bestimmungsort oder die Grenze des Reviers erreicht hat, vom Kapitän entlassen (§ 24 Abs. 1 des Gesetzes über das Seelotswesen), so hat er sich die Entlassung schriftlich vom ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
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