Zitierungen von § 49 SeeLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 3 SeeLotsEigV Anforderungen an die Eignung der Seelotsenbewerberinnen und Seelotsenbewerber
... der Seelotsenbewerberin oder des Seelotsenbewerbers im Seelotseignungsverzeichnis zu dem in § 49 Absatz 2 Nummer 4 des Seelotsgesetzes genannten Zweck zu speichern und der Seelotsenbewerberin oder dem Seelotsenbewerber diesen ...
§ 4 SeeLotsEigV Durchführung der Seelotseignungsuntersuchung
... die für die Person erfassten Daten auf das Vorliegen eines Sperrvermerks nach § 49 Absatz 3 Nummer 17 des Seelotsgesetzes zu prüfen. Eine Seelotseignungsuntersuchung darf nur durchgeführt und ein ...
§ 8 SeeLotsEigV Dokumentationspflichten, Zugang zum Seelotseignungsverzeichnis
... anstelle der in § 19 Absatz 6 Satz 2 und 3 des Seearbeitsgesetzes vorgesehenen Daten die in § 49 Absatz 6 Satz 2 und 3 des Seelotsgesetzes vorgesehenen Daten treten. (2) Für die automatisierte Übermittlung von Daten ... dass anstelle der Daten nach § 19 Absatz 3 des Seearbeitsgesetzes die Daten nach § 49 Absatz 3 des Seelotsgesetzes treten. (3) Soweit nach datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Zweck der ... 1. Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der untersuchten Person nach § 49 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Seelotsgesetzes , 2. Sperrvermerke der Berufsgenossenschaft nach § 49 Absatz 3 Nummer 17 des ... 3 Nummer 1 bis 3 des Seelotsgesetzes, 2. Sperrvermerke der Berufsgenossenschaft nach § 49 Absatz 3 Nummer 17 des Seelotsgesetzes . Unrichtige Angaben im Seelotseignungsverzeichnis sind durch die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... Verwaltungsgerichtsordnung das Verwaltungsgericht Hamburg örtlich zuständig. § 49 (1) Die Berufsgenossenschaft führt ein Verzeichnis über alle ...


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