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Synopse aller Änderungen des SGB X am 01.11.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. November 2009 durch Artikel 6 des 2. SGBIVuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB X.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SGB X a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2009 geltenden Fassung
SGB X n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Verwaltungsverfahren
    Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
       § 1 Anwendungsbereich
       § 2 Örtliche Zuständigkeit
       § 3 Amtshilfepflicht
       § 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
       § 5 Auswahl der Behörde
       § 6 Durchführung der Amtshilfe
       § 7 Kosten der Amtshilfe
    Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
       Erster Titel Verfahrensgrundsätze
          § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
          § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
          § 10 Beteiligungsfähigkeit
          § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
          § 12 Beteiligte
          § 13 Bevollmächtigte und Beistände
          § 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
          § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
          § 16 Ausgeschlossene Personen
          § 17 Besorgnis der Befangenheit
          § 18 Beginn des Verfahrens
          § 19 Amtssprache
          § 20 Untersuchungsgrundsatz
          § 21 Beweismittel
          § 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
          § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
          § 24 Anhörung Beteiligter
          § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
       Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
          § 26 Fristen und Termine
          § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
          § 28 Wiederholte Antragstellung
       Dritter Titel Amtliche Beglaubigung
          § 29 Beglaubigung von Dokumenten
          § 30 Beglaubigung von Unterschriften
    Dritter Abschnitt Verwaltungsakt
       Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes
          § 31 Begriff des Verwaltungsaktes
          § 32 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
          § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
          § 34 Zusicherung
          § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
          § 36 Rechtsbehelfsbelehrung
          § 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
          § 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
       Zweiter Titel Bestandskraft des Verwaltungsaktes
          § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
          § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
          § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
          § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
          § 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
          § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
          § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
          § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
          § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
          § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
          § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
          § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
          § 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen
       Dritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
          § 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
    Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag
       § 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
       § 54 Vergleichsvertrag
       § 55 Austauschvertrag
       § 56 Schriftform
       § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
       § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
       § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
       § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
       § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
    Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren
       § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
       § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
    Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung
       § 64 Kostenfreiheit
       § 65 Zustellung
       § 66 Vollstreckung
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
    Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
       § 67 Begriffsbestimmungen
    Zweiter Abschnitt Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
       § 67a Datenerhebung
       § 67b Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
       § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
       § 67d Übermittlungsgrundsätze
       § 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
       § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Behörden der Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
       § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
       § 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
       § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
       § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
       § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
       § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
       § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
       § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
       § 77 Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
       § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
    Dritter Abschnitt Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten
       § 78a Technische und organisatorische Maßnahmen
       § 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit
       § 78c Datenschutzaudit
       § 79 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
       § 80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
    Vierter Abschnitt Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte und Schlussvorschriften
       § 81 Rechte des Einzelnen, Datenschutzbeauftragte
       § 82 Schadensersatz
       § 83 Auskunft an den Betroffenen
       § 84 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
       § 84a Unabdingbare Rechte des Betroffenen
       § 85 Bußgeldvorschriften
       § 85a Strafvorschriften
Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
    Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
       Erster Titel Allgemeine Vorschriften
          § 86 Zusammenarbeit
       Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
          § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
          § 88 Auftrag
          § 89 Ausführung des Auftrags
          § 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
          § 91 Erstattung von Aufwendungen
          § 92 Kündigung des Auftrags
          § 93 Gesetzlicher Auftrag
          § 94 Arbeitsgemeinschaften
          § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
          § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
       Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
          § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
          § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
          § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
          § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
          § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
(Text alte Fassung) nächste Änderung

          § 101a Sterbefallmitteilungen der Meldebehörden
(Text neue Fassung)

          § 101a Mitteilungen der Meldebehörden
    Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
       § 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
       § 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
       § 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
       § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
       § 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
       § 107 Erfüllung
       § 108 Erstattung in Geld, Verzinsung
       § 109 Verwaltungskosten und Auslagen
       § 110 Pauschalierung
       § 111 Ausschlussfrist
       § 112 Rückerstattung
       § 113 Verjährung
       § 114 Rechtsweg
    Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
       § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber
       § 116 Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
       § 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
       § 118 Bindung der Gerichte
       § 119 Übergang von Beitragsansprüchen
Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 120 Übergangsregelung
    Anlage (zu § 78a)
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 101a Sterbefallmitteilungen der Meldebehörden




§ 101a Mitteilungen der Meldebehörden


vorherige Änderung

(1) Die Meldebehörden haben die von ihnen erfassten Sterbefälle unverzüglich der Deutschen Post AG mitzuteilen (Sterbefallmitteilungen). In den Sterbefallmitteilungen sind Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Geschlecht, letzte Anschrift und Sterbetag der Verstorbenen anzugeben.

(2) Die Sterbefallmitteilungen dürfen von der Deutschen Post AG

1. nur dazu verwendet werden, um laufende Geldleistungen der Leistungsträger oder der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen einzustellen oder deren Einstellung zu veranlassen, und darüber hinaus

2. nur weiter übermittelt werden, um den Trägern der Rentenversicherung und Unfallversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den in § 69 Abs. 2 genannten Zusatzversorgungseinrichtungen eine Aktualisierung ihrer Versichertenbestände oder Mitgliederbestände zu ermöglichen.



(1) Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt die Mitteilungen aller Sterbefälle und Anschriftenänderungen (§ 196 Abs. 2 des Sechsten Buches) unverzüglich an die Deutsche Post AG.

(2) Die Mitteilungen, die von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung an die Deutsche Post AG übermittelt werden, dürfen von der Deutschen Post AG

1. nur dazu verwendet werden, um laufende Geldleistungen der Leistungsträger, der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen sowie ausländischer Leistungsträger mit laufenden Geldleistungen in die Bundesrepublik Deutschland einzustellen oder deren Einstellung zu veranlassen sowie um Anschriften von Empfängern laufender Geldleistungen der Leistungsträger und der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen zu berichtigen oder deren Berichtigung zu veranlassen, und darüber hinaus

2. nur weiter übermittelt werden, um den Trägern der Unfallversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den in § 69 Abs. 2 genannten Zusatzversorgungseinrichtungen eine Aktualisierung ihrer Versichertenbestände oder Mitgliederbestände zu ermöglichen.

(3) Die Verwendung und Übermittlung der Mitteilungen erfolgt

1. in der allgemeinen Rentenversicherung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Post AG nach § 119 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches,

2. im Übrigen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrages der Deutschen Post AG mit den Leistungsträgern oder den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen.