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Zitierungen von § 43 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 DesignG Haftung des Inhabers eines Unternehmens (vom 01.01.2014)
... verletzt worden, so hat der Verletzte die Ansprüche aus den §§ 42 und 43 mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens. ...
§ 45 DesignG Entschädigung
... noch fahrlässig, so kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 42 und 43 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch die Erfüllung der Ansprüche ein ...
§ 49 DesignG Verjährung
... die Verjährung der in den §§ 42 bis 47 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des ...
§ 51 DesignG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... werden. § 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden. Soweit den in § 43 bezeichneten Ansprüchen im Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über ...
§ 62a DesignG Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster (vom 01.07.2016)
... (§ 42 Absatz 2), auf Vernichtung, auf Rückruf und Überlassung (§ 43 ), auf Auskunft (§ 46), auf Vorlage und Besichtigung (§ 46a), auf Sicherung von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... (§ 42 Absatz 2), auf Vernichtung, auf Rückruf und Überlassung (§ 43 ), auf Auskunft (§ 46), auf Vorlage und Besichtigung (§ 46a), auf Sicherung von ...
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... durch die Wörter „eingetragenes Design" ersetzt. 3. In § 43 Absatz 1 Nummer 1 wird jeweils das Wort „Geschmacksmustergesetzes" durch das Wort ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 7 GEigDuVeG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Vernichtung, Rückruf und ... a) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung". b) Nach der Angabe zu § 46 ... die Erlaubnis zur Nutzung des Geschmacksmusters eingeholt hätte." 3. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Vernichtung, Rückruf und ... hätte." 3. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung (1) Der Verletzte kann den Verletzer ...