§ 2 EthylenoxidVV (vom 23.07.2009) ... des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 Arzneimittel in den Verkehr bringt. (2) Nach § 96 Nummer 2 des ... (2) Nach § 96 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1 Ethylenoxid verwendet. (3) Wer eine in Absatz 2 bezeichnete Handlung ...