Änderung Artikel 77 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch vom 26.11.2015

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Artikel 77 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2015 geltenden Fassung
Artikel 77 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
 

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Artikel 77 (neu)


(Text neue Fassung)

Artikel 77


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§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.

 



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