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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben

§ 7 - Parteivermögenskommissionsverordnung (PVKV)

V. v. 14.06.1991 BGBl. I S. 1243; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3230
Geltung ab 21.06.1991; FNA: II-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
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§ 7 Übertragung von Entscheidungen an das Sekretariat



(1) Die Kommission kann ihre Befugnisse für Einzelfälle oder Fallgruppen durch Beschluß auf den Leiter des Sekretariats übertragen.

(2) Der Leiter des Sekretariats unterrichtet die Kommission über die Entscheidungen, die auf Grund von Ermächtigungen nach Absatz 1 getroffen wurden.