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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben

§ 8 - Parteivermögenskommissionsverordnung (PVKV)

V. v. 14.06.1991 BGBl. I S. 1243; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3230
Geltung ab 21.06.1991; FNA: II-3-1 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
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§ 8 Eilentscheidungen



(1) Entscheidungen der Kommission, die keinen Aufschub dulden und nicht erst in einer Kommissionssitzung getroffen werden können, können vom Vorsitzenden im Benehmen mit dem Leiter des Sekretariats getroffen werden.

(2) Die Kommission ist in ihrer nächsten Sitzung über diese Entscheidungen zu unterrichten.