Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2011 aufgehoben

§ 5 - Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt (BordlichterV-Bin)

V. v. 28.11.2000 BGBl. I S. 1680; zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 8 V. v. 16.12.2011 BGBl. II S. 1300
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 9501-56 Verkehrsordnung
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung vom 14. September 1972 (BGBl. I S. 1775), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 16. März 1992 (BGBl. I S. 531), außer Kraft.



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