Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.12.2017 aufgehoben

Anlage - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Sozialsekretär/Geprüfte Sozialsekretärin (SozSekrPrV k.a.Abk.)

V. v. 22.01.1997 BGBl. I S. 52; aufgehoben durch Artikel 14 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 806-21-7-48 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 6 Abs. 3)



(Muster siehe BGBl. I 1997 S. 56)



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