Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Sozialsekretär/Geprüfte Sozialsekretärin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SozSekrPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozSekrPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SozSekrPrV Zulassungsvoraussetzungen
... die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme, die auf die Prüfungsinhalte nach § 3 ausgerichtet ist, nachweist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch ...
§ 4 SozSekrPrV Gliederung der Prüfung
... besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit aus einem Fach gemäß § 3 und soll in der Regel 180 Minuten andauern. (4) Im Rahmen der mündlichen ... Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, aus den drei Bereichen gemäß § 3 Abs. 1 geprüft. Die mündliche Prüfung dauert je Prüfungsteilnehmer und Fach in ...