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Anlage - Elektronische Rechtsverkehrsverordnung (ERVVOBGH)

V. v. 26.11.2001 BGBl. I S. 3225; aufgehoben durch § 4 V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2130
Geltung ab 30.11.2001; FNA: 310-4-8 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage (zu § 2)



1.
Die elektronischen Dokumente sind nach Maßgabe der Nummer 5 als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) anzufügen und mittels des Protokolls SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) zu übermitteln.

2.
Im Betreff der Nachricht soll, sofern bekannt, das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Bei verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten soll stattdessen das Wort "Neueingang" verwendet werden.

3.
Zur qualifizierten elektronischen Signatur ist die von der DATEV eG, 90329 Nürnberg, vertriebene Software GERVA Version 1.11 zu verwenden. Die Verwendung einer anderen Software ist zulässig, wenn die qualifizierte elektronische Signatur mit Hilfe von GERVA Version 1.11 verifiziert werden kann. Die Signatur soll nur den Dateianhang einbeziehen, nicht die elektronische Nachricht selbst. Mehrere Dateianhänge sollen einzeln signiert werden.

4.
Die Nachricht kann zur Übermittlung verschlüsselt werden. Hierzu sind die vom Gericht bekannt gegebenen öffentlichen Schlüssel und Zertifikate zu verwenden. Die Nachricht kann zum Zwecke der Transportsicherung zusätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Für Verschlüsselung und Signatur der Nachricht ist die Software GERVA Version 1.11 oder ein hierzu kompatibles Produkt zu verwenden.

5.
Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate aufweisen:

a)
Adobe PDF (Portable Document Format) Version 1.0 bis 1.3;

b)
Microsoft Word 97 oder 2000 (Version 8 oder 9);

c)
Microsoft RTF (Rich Text Format) Version 1.0 bis 1.6, ohne Erweiterungen für Microsoft Word 2000;

d)
HTML (Hypertext Markup Language), sofern mit Microsoft Internet Explorer 5.x darstellbar;

e)
XML (Extensible Markup Language), sofern mit Microsoft Internet Explorer 5.x darstellbar.

6.
Der Dateiname des elektronischen Dokumentes soll enthalten:

a)
eine schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts,

b)
den Namen des Einsenders,

c)
das Datum im Format JJJJ-MM-TT.

7.
Zur Sicherung der Authentizität kann die qualifizierte elektronische Signatur abweichend von Nummer 5 an einer Datei vorgenommen werden, die das elektronische Dokument als Grafik darstellt. Die Grafik muss mit der Software GERVA Version 1.11 darstellbar sein.