§ 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes
1Einer Person, die am 31. Dezember 2016 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Siebten Kapitel in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung hat, sind die ihr am 31. Dezember 2016 zustehenden Leistungen über den 31. Dezember 2016 hinaus bis zum Abschluss des von Amts wegen zu betreibenden Verfahrens zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegerischen Bedarfs nach §
63a in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung weiter zu gewähren.
2Soweit eine Person zugleich Leistungen nach dem
Elften Buch in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung erhält, sind diese anzurechnen.
3Dies gilt nicht für die Zuschläge nach §
141 Absatz 2 des
Elften Buches sowie für den Entlastungsbetrag nach §
45b des
Elften Buches.
4Ergibt das Verfahren, dass für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach dem Siebten Kapitel in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, geringer sind als die nach Satz 1 gewährten Leistungen, so sind die nach Satz 1 gewährten höheren Leistungen nicht vom Leistungsbezieher zu erstatten; §
45 des
Zehnten Buches bleibt unberührt.
5Ergibt das Verfahren, dass für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach dem Siebten Kapitel in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, höher sind als die nach Satz 1 gewährten Leistungen, so sind die Leistungen rückwirkend nach den Vorschriften des Siebten Kapitels in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 2 PSG III Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017 § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten ... Höhe des anzurechnenden Einkommens." 13. Die folgenden §§ 137 und 138 werden angefügt: „§ 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar ... 140 des Elften Buches ist für den Träger der Sozialhilfe bindend. § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 - (zu § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und § 3 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und § 3 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes)
B. v. 31.07.2012 BGBl. I S. 1715
Entscheidung BVerfGE20120718 ... Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend der Veränderungsrate des Mischindexes nach § 138 sowie § 28a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch fortgeschrieben. e) Die ...
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 137 (weggefallen)". i) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst: „§ 138 (weggefallen)". 2. In ... i) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst: „§ 138 (weggefallen)". 2. In § 8 Nummer 2 wird die Angabe „(§§ 41 ... nach dem Fünften Buch gezahlt werden,". 25. Die §§ 134, 137 und 138 werden ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 138 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012 Anlage zu § ... vor dem 1. April 2011 gestellt worden sind." 41a. Folgende §§ 137 und 138 werden angefügt: „§ 137 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes ... Regelsätze nicht zu erstatten. Eine Aufrechnung ist unzulässig. § 138 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012 Die Regelbedarfsstufen werden ...
Zitate in aufgehobenen TitelnRegelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 (RBSFV 2012)
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2090; aufgehoben durch § 3 V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2173
Eingangsformel RBSFV 2012 ... Grund des § 40 in Verbindung mit den §§ 134 und 138 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember ... 40 durch Artikel 3 Nummer 21 und § 134 durch Artikel 3 Nummer 40 neu gefasst sowie § 138 durch Artikel 3 Nummer 41a des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) eingefügt ...
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