SGB XII a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung | SGB XII n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe der Sozialhilfe § 2 Nachrang der Sozialhilfe § 3 Träger der Sozialhilfe § 4 Zusammenarbeit § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege § 6 Fachkräfte § 7 Aufgabe der Länder Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen § 8 Leistungen § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles § 10 Leistungsformen § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung § 12 Leistungsabsprache § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen § 14 (aufgehoben) § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen § 16 Familiengerechte Leistungen Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen § 17 Anspruch § 18 Einsetzen der Sozialhilfe § 19 Leistungsberechtigte § 20 Eheähnliche Gemeinschaft § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch § 22 Sonderregelungen für Auszubildende § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 25 Erstattung von Aufwendungen Anderer § 26 Einschränkung, Aufrechnung Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze § 27 Leistungsberechtigte § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt § 28 Ermittlung der Regelbedarfe § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe § 30 Mehrbedarf § 31 Einmalige Bedarfe § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung § 33 Bedarfe für die Vorsorge Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe § 34b Berechtigte Selbsthilfe Vierter Abschnitt Bedarfe für Unterkunft und Heizung § 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung § 35a Satzung § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen § 37 Ergänzende Darlehen § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung § 39a Einschränkung der Leistung Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung § 40 Verordnungsermächtigung Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erster Abschnitt Grundsätze § 41 Leistungsberechtigte § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt § 42 Bedarfe § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 42b Mehrbedarfe |
§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum § 44a Vorläufige Entscheidung § 44b Aufrechnung, Verrechnung § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit § 46a Erstattung durch den Bund § 46b Zuständigkeit Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe § 48 Hilfe bei Krankheit § 49 Hilfe zur Familienplanung § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft § 51 Hilfe bei Sterilisation § 52 Leistungserbringung, Vergütung Sechstes Kapitel (aufgehoben) § 53 (aufgehoben) § 54 (aufgehoben) § 55 (aufgehoben) § 56 (aufgehoben) § 57 (aufgehoben) § 58 (aufgehoben) § 59 (aufgehoben) § 60 (aufgehoben) § 60a (aufgehoben) Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege § 61 Leistungsberechtigte § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit § 61b Pflegegrade § 61c Pflegegrade bei Kindern § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit § 62a Bindungswirkung § 63 Leistungen für Pflegebedürftige § 63a Notwendiger pflegerischer Bedarf § 63b Leistungskonkurrenz § 64 Vorrang § 64a Pflegegeld § 64b Häusliche Pflegehilfe § 64c Verhinderungspflege § 64d Pflegehilfsmittel § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes § 64f Andere Leistungen § 64g Teilstationäre Pflege § 64h Kurzzeitpflege § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 § 65 Stationäre Pflege § 66 Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 Leistungsberechtigte § 68 Umfang der Leistungen § 69 Verordnungsermächtigung Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts § 71 Altenhilfe § 72 Blindenhilfe § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen § 74 Bestattungskosten Zehntes Kapitel Vertragsrecht § 75 Allgemeine Grundsätze § 76 Inhalt der Vereinbarungen § 76a Zugelassene Pflegeeinrichtungen § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung § 79 Kürzung der Vergütung § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen § 80 Rahmenverträge § 81 Schiedsstelle Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens Erster Abschnitt Einkommen § 82 Begriff des Einkommens § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen § 84 Zuwendungen Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf Dritter Abschnitt Vermögen § 90 Einzusetzendes Vermögen § 91 Darlehen Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis § 92a (aufgehoben) Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer § 93 Übergang von Ansprüchen § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen § 95 Feststellung der Sozialleistungen Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen § 96 Verordnungsermächtigungen Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit § 97 Sachliche Zuständigkeit § 98 Örtliche Zuständigkeit § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen § 100 (aufgehoben) § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel Dreizehntes Kapitel Kosten Erster Abschnitt Kostenersatz § 102 Kostenersatz durch Erben § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts § 110 Umfang der Kostenerstattung § 111 Verjährung § 112 Kostenerstattung auf Landesebene Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten § 117 Pflicht zur Auskunft § 118 Überprüfung, Verwaltungshilfe § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes § 120 Verordnungsermächtigung Fünfzehntes Kapitel Statistik Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel § 122 Erhebungsmerkmale § 123 Hilfsmerkmale § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte § 125 Auskunftspflicht § 126 Übermittlung, Veröffentlichung § 127 Übermittlung an Kommunen § 128 Zusatzerhebungen Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel § 128b Persönliche Merkmale § 128c Art und Höhe der Bedarfe § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen § 128e Hilfsmerkmale § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte § 128g Auskunftspflicht § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung § 129 Verordnungsermächtigung Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6 § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019 § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017 § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020 § 140 (aufgehoben) § 141 (aufgehoben) § 142 (aufgehoben) § 143 (aufgehoben) § 143a (aufgehoben) § 144 (aufgehoben) § 145 (aufgehoben) Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro Anlage (zu § 34) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro | |
§ 42b (neu) | § 42b Mehrbedarfe |
(1) Für Bedarfe, die nicht durch den Regelsatz abgedeckt sind, werden ergänzend zu den Mehrbedarfen nach § 30 die Mehrbedarfe nach den Absätzen 2 bis 4 anerkannt. (2) 1 Für die Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung wird ein Mehrbedarf anerkannt 1. in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 56 des Neunten Buches, 2. bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder 3. im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote. 2 Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in Verantwortung eines Leistungsanbieters nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen diesem und dem für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an einem anderen Ort Verantwortlichen vereinbart ist. 3 Die Mehraufwendungen je Arbeitstag sind ein Dreißigstel des Betrags, der sich nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweiligen Fassung ergibt. (3) 1 Für Leistungsberechtigte mit Behinderungen, denen Hilfen zur Schulbildung oder Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Neunten Buches geleistet werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt. 2 In besonderen Einzelfällen ist der Mehrbedarf nach Satz 1 über die Beendigung der dort genannten Leistungen hinaus während einer angemessenen Einarbeitungszeit von bis zu drei Monaten anzuerkennen. 3 In den Fällen des Satzes 1 oder des Satzes 2 ist § 30 Absatz 1 Nummer 2 nicht anzuwenden. (4) Die Summe des nach Absatz 3 und § 30 Absatz 1 bis 5 insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarfs darf die Höhe der maßgebenden Regelbedarfsstufe nicht übersteigen. |