Änderung § 16 Sportseeschifferscheinverordnung vom 01.10.2007

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§ 16 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2007 geltenden Fassung
§ 16 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.04.2008 BGBl. I S. 741
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 16


(Text neue Fassung)

§ 16 Übergangsregelung


vorherige Änderung

(Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See)



§ 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden.




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