§ 49 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 49 ZDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenZivildienstvertrauensmann-Gesetz (ZDVG)
Artikel 2 G. v. 16.01.1991 BGBl. I S. 47, 53; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229
§ 6 ZDVG Unfallschutz ... wäre, so finden § 35 Abs. 5 und 8, § 47 und die §§ 49 bis 51 des Zivildienstgesetzes entsprechende ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 7 SozERG Änderung des Zivildienstgesetzes ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 47 bis 51 (Fünfter Abschnitt) wie folgt gefasst: a) Die Angabe zu § 47 wird wie ... wie folgt gefasst: „§ 48 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 (weggefallen) ". f) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „§ ... vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben." 3. Die §§ 47 bis 51 werden ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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