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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben
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Anlage 2 Teil B - Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITKTAusbV k.a.Abk.)
V. v. 10.07.1997 BGBl. I S. 1741; aufgehoben durch § 43 V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 250
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-244 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-244 Berufliche Bildung
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Anlage 2 Teil B (zu § 11) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 Teil B hat 1 frühere Fassung
Abschnitt I Fachrichtung Anwendungsentwicklung
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
- Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
- Anwendungssoftware,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
- Programmiertechniken,
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziele a, b und d,
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.2
- betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.2
- Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
- Teamarbeit
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
- betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
- Beschaffung,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
- Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
- Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
- Netze, Dienste,
- 5.5
- Systempflege,
- 6.3
- Schnittstellenkonzepte,
- 9.1
- kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege
3.1 Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele a bis c,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziel c,
- 8.1
- Architekturen,
- 8.2
- Datenbanken und Schnittstellen,
- 9.2
- Bedienoberflächen,
- 9.3
- softwarebasierte Präsentation
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziele a, b und d,
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.
- Schulung,
- 9.4
- technisches Marketing,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
- 4.
- informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
- 9.3
- softwarebasierte Präsentation
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 10.
- Fachaufgaben im Einsatzgebiet
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 3.
- Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 6.
- Systementwicklung,
- 8.
- informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
- 9.
- kundenspezifische Anwendungslösungen
Abschnitt II Fachrichtung Systemintegration
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
- Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
- Anwendungssoftware,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
- Programmiertechniken,
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziele a, b und d,
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.2
- betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.2
- Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
- Teamarbeit
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
- betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
- Beschaffung,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
- Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
- Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
- Netze, Dienste,
- 5.5
- Systempflege,
- 6.3
- Schnittstellenkonzepte,
- 8.1
- Systemkonfiguration,
- 8.2
- Netzwerke,
- 8.3
- Systemlösungen
3.1 Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele a bis c,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziel c,
- 6.1
- Analyse und Design, Lernziele d und e,
- 6.2
- Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g,
- 6.4
- Testverfahren, Lernziele a, b und d,
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.
- Schulung,
- 8.4
- Einführung von Systemen,
- 9.
- Service
- 2.4
- Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele b und c,
- 4.
- informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
- 9.3
- Systemunterstützung, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 10.
- Fachaufgaben im Einsatzgebiet
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.5
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 3.
- Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 6.
- Systementwicklung,
- 8.
- Systemintegration
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik V. v. 28. Mai 2018 BGBl. I S. 654 m.W.v. 1. August 2018
Frühere Fassungen von Anlage 2 Teil B Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2018 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 28.05.2018 BGBl. I S. 654 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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