Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.07.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 12 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

Artikel 1 G. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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§ 12 Rechtsbehelfe gegen die Zuteilungsentscheidung



Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen nach § 9 haben keine aufschiebende Wirkung.



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