Berechtigungen nach diesem Gesetz sind keine Finanzinstrumente im Sinne des §
1 Abs. 11 des
Kreditwesengesetzes oder des §
2 Abs. 2b des
Wertpapierhandelsgesetzes.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 19a InvÄndG Änderungen in anderen Gesetzen ... sind" das Wort werden" gestrichen. 3. Die Überschrift zu § 15 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch ... 2007 (BGBl. I S. 1788) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: § 15 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Kreditwesen". 4. Artikel 10 Nr. 2 des ...