Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 2a PStGAV ... die Personenstandseinträge die in den §§ 11 , 21 und 37 des Gesetzes sowie die in den §§ 3 bis 7 und 9 dieser Verordnung ...
§ 71 PStGAV ... 1. Soweit die Einträge in den Konsularregistern die in den §§ 11 , 21 und 37 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten, ist eine Berichtigung oder ...
§ 72a PStGAV ... Absatz 1 genannten Personenstandsbüchern und beglaubigten Abschriften die in den §§ 11 , 21 und 37 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten, ist eine Berichtigung oder ...
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