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Zitierungen von § 44a PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44a PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 PStG
... in Verlust geratener Personenstandsbücher in Abweichung von den §§ 44 bis 44b, 8. die Begriffsbestimmungen für totgeborene Kinder und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 54 PStGAV
... Die zuständige Verwaltungsbehörde gibt das Zweitbuch im Falle des § 44a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes an den Standesbeamten ab. Dieser vermerkt in ihm unter Hinweis auf die ...
§ 55 PStGAV
... Standesbeamte, der ein in Verlust geratenes Zweitbuch neu anlegt (§ 44a Abs. 2 des Gesetzes), bescheinigt am Schluß des neu angelegten Zweitbuchs, daß die ...
§ 58 PStGAV
... Die Vorschriften der §§ 44 bis 44b des Gesetzes und der §§ 53 bis 57 dieser Verordnung gelten entsprechend beim ...
§ 59 PStGAV
... der zuständigen Verwaltungsbehörde dürfen für die Herstellung der in § 44a Abs. 2 des Gesetzes genannten neuen Zweitbücher technische Hilfsmittel angewendet werden. ...