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§ 1 - Silberschmied-Ausbildungsverordnung (SiSchmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.1992 BGBl. I S. 770
Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-171 Berufliche Bildung

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.

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