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Synopse aller Änderungen des Gemeindefinanzreformgesetz am 01.01.2012

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2012 durch Bekanntmachung LRAbwBek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GemFinRefG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch B. v. 09.05.2012 BGBl. I S. 1022
(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Subdelegation


Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


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Anm. d. Red.:
abweichendes Landesrecht in Schleswig-Holstein, siehe B. v. 9. Mai 2012 (BGBl. I S. 1022)