Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des Gemeindefinanzreformgesetz am 01.01.2012
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2012 durch Bekanntmachung LRAbwBek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GemFinRefG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2012 geltenden Fassung durch B. v. 09.05.2012 BGBl. I S. 1022 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 8 Subdelegation | |
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) --- Anm. d. Red.: abweichendes Landesrecht in Schleswig-Holstein, siehe B. v. 9. Mai 2012 (BGBl. I S. 1022) |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3702/v176121-2012-01-01.htm