interne Verweise§ 10 SeeVerkSiV ... der Reeder oder Ausrüster können die Führer von Seeschiffen nach den §§ 2 , 3, 6 und 8 verpflichtet werden, wenn die Verpflichtung der Reeder oder Ausrüster nicht oder ...
§ 12 SeeVerkSiV ... Verordnung gilt mit Ausnahme der §§ 2 , 3 und 5 auch für Binnenschiffe, die im Binnenschiffsregister eines deutschen Gerichts ...
§ 14 SeeVerkSiV (vom 04.06.2016) ... oder Führer eines Seeschiffs entgegen einer Verpflichtung a) nach § 2 oder § 10 die Schiffsausrüstung zum Schutz des Schiffes sowie der darauf befindlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3712/v52172.htm