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Synopse aller Änderungen des Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung am 25.04.2006

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. April 2006 durch Artikel 67 des 1. BMJBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGStPO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 67 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1


(Text neue Fassung)

§ 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 5




§ 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozeßordnung nicht berührt.



 

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