Änderung § 1a GrSiDAV vom 01.08.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1a GrSiDAV, alle Änderungen durch Artikel 14 ArbGrdFortG am 1. August 2006 und Änderungshistorie der GrSiDAV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1a GrSiDAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2006 geltenden Fassung
§ 1a GrSiDAV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 14 G v 20.07.2006 BGBl. I 1706
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 1a Verfahren bei den zugelassenen kommunalen Trägern


vorherige Änderung

 


Die zugelassenen kommunalen Träger beziehen in den Datenabgleich alle Personen ein, die im Abgleichszeitraum von ihnen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten haben. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gelten entsprechend.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed