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Zitierungen von § 9 Drittes Verstromungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 3. VerstromG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. VerstromG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz
G. v. 12.12.1995 BGBl. I S. 1638; zuletzt geändert durch Artikel 328 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 1 VerstromG3AbwG Abwicklung des Ausgleichsfonds
... des Ausgleichsfonds auf Ausgleichsabgabe einschließlich Verzinsung nach den §§ 8, 9 und 10 des Dritten Verstromungsgesetzes, 3. die Entscheidung über ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz
V. v. 21.12.1994 BGBl. I S. 3923; aufgehoben durch Artikel 31 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 2 VerstromG3AAbgErmV Monatliche Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe
... bis zum 12. Kalendertag des folgenden Kalendermonats zu ermitteln (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes) und bis zum 16. Kalendertag dieses Kalendermonats ...
§ 3 VerstromG3AAbgErmV Jährliche Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe
... bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres zu ermitteln (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes) und unter Anrechnung der geleisteten monatlichen ...
§ 3a VerstromG3AAbgErmV Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem 31. Dezember 1995
... für den Monat der Rechnungsstellung zu ermitteln (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes). Die Selbstveranlagung ist dem Bundesamt für ... beginnend mit dem Veranlagungsmonat Januar 1996, zu ermitteln (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes). Die Selbstveranlagungen sind dem Bundesamt ... der Rechnungsstellung folgenden zweiten Kalendermonats zu ermitteln (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes) und bis zum 16. Kalendertag dieses Kalendermonats ... folgenden Kalendermonats durch Einreichung einer Selbstveranlagung (Erklärung nach § 9 Abs. 2a Satz 1 des Dritten Verstromungsgesetzes) geltend gemacht werden. (7) ...
 
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