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§ 1 - Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (ModGAufhG k.a.Abk.)

§ 1



Das Modulationsgesetz vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.

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Zitierungen von § 1 Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ModGAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ModGAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ModGAufhG
... Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter ...