Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (BAGSitzV k.a.Abk.)

V. v. 08.10.1999 BGBl. I S. 1954; aufgehoben durch Artikel 107 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 22.10.1999; FNA: 320-1-2 Verfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 40 Abs. 1a des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036) der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 11. März 1996 (BGBl. I S. 454) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1



Als Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt wird der 22. November 1999 bestimmt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed