§ 10 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 10 PDLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
Artikel 3 VersStrRVG Änderung der Postdienstleistungsverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". 2. § 10 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „ § 10 (weggefallen) ". 2. § 10 wird ... zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". 2. § 10 wird ...
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