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Änderung Anlage 8 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 08.07.2010

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Anlage 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.07.2010 geltenden Fassung
Anlage 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.07.2010 geltenden Fassung
durch B. v. 16.07.2010 BGBl. I S. 1041
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8 Grundsätzlich für eine Überweisung in Betracht kommende EU-Dokumente (Positivliste)


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung

1. Entschließungen des Europäischen Parlaments

2. Vorhaben im Sinne der Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

3. Unterrichtungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie über Maßnahmen bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und die Handelspolitik

4. Unterrichtungen über die Einlegung eines Parlamentsvorbehalts, sofern eine Stellungnahme des Bundestages in einem ihrer wesentlichen Belange im Rat nicht durchsetzbar ist

5. Unterrichtungen über die Absicht des Rates, einen Beschluss zum Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen zu fassen, und die entsprechende Willensbildung der Bundesregierung

6. Unterrichtungen über die Absicht des Rates, einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen zur Vorbereitung von Beitritten zur Europäischen Union zu fassen, und die entsprechende Willensbildung der Bundesregierung

7. Unterrichtungen über die Absicht des Rates, einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union zu fassen, und die entsprechende Willensbildung der Bundesregierung



 
(heute geltende Fassung)