Zitierungen von § 123 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 GO-BT Tagesordnung
... nächsten Sitzung gesetzt und beraten werden, wenn seit der Verteilung der Drucksache (§ 123 ) mindestens drei Wochen vergangen sind. (5) Ist eine Sitzung wegen ...
§ 78 GO-BT Beratungen (vom 02.07.2009)
... Beratungen der Vorlagen frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen (§ 123 ). (6) Wird im Ältestenrat vorab vereinbart, anstelle einer Aussprache ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 2167


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