Änderung Anlage 1 SGB VII vom 22.04.2015

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Anlage 1 SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.04.2015 geltenden Fassung
Anlage 1 SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 22.04.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften


1. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie,

2. Berufsgenossenschaft Holz und Metall,

3. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,

4. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe,

5. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,

(Text alte Fassung)

6. Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution,

(Text neue Fassung)

6. Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik,

7. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft,

8. Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft,

9. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.






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