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Artikel 4 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 SGB VII § 168, § 183, § 218f (neu), mWv. 22. April 2015 § 2, § 3, § 29, § 128, § 134, § 213, Anlage 1, mWv. 1. Januar 1997 § 2, § 13, § 90, § 125, § 128, § 135, mWv. 1. Juli 2015 § 65, § 67, § 68, § 70, § 217, mWv. 23. Juli 2009 § 94, mWv. 1. Januar 2019 § 168

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 22 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

0.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 218e folgende Angabe zu § 218f eingefügt:

„§ 218f Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005".

1.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

 
a)
In Nummer 8 Buchstabe a wird das Wort „sowie" gestrichen und werden nach den Wörtern „§ 23 des Achten Buches" die Wörter „sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderungskursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

 
b)
In Nummer 12 werden nach den Wörtern „Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen" die Wörter „einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
Kinder und Jugendliche während der Teilnahme an Sprachförderungskursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

3.
In § 13 Satz 3 werden nach dem Wort „Ausbildungsveranstaltungen" die Wörter „einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

4.
Dem § 29 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erstattungsbeträge nach § 130b des Fünften Buches gelten auch für die Abrechnung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

5.
§ 65 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 wird aufgehoben.

6.
§ 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

„c)
einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet oder".

7.
§ 68 Absatz 2 wird aufgehoben.

8.
In § 70 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „oder § 68 Abs. 2" gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

9.
In § 90 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „beendet worden wäre" die Wörter „oder bei einem regelmäßigen Verlauf der Ausbildung tatsächlich beendet worden ist" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 23.07.2009

10.
In § 94 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „teilnehmen" ein Komma und die Wörter „sowie Personen, die nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c versichert sind" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

11.
In § 125 Absatz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort „Ausbildungsveranstaltungen" die Wörter „einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


12.
§ 128 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

 
a)
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:

„2a.
für Kinder während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderungskursen nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a, die nicht in Tageseinrichtungen durchgeführt werden,".

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

 
b)
In Nummer 6 werden nach den Wörtern „Ausbildungsveranstaltungen dieser Einrichtungen" die Wörter „einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

 
c)
Nummer 11 wird wie folgt gefasst:

„11.
für Versicherte nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 und 5."

13.
§ 134 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Für die Feststellung einer Berufskrankheit sind auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, die Versicherte im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt haben, für die nach § 4 Absatz 1 Versicherungsfreiheit bestand, wenn die Tätigkeiten ihrer Art nach geeignet waren, die Krankheit zu verursachen und die schädigende Einwirkung überwiegend durch die nach diesem Buch versicherten gefährdenden Tätigkeiten verursacht wurde."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.1997

14.
In § 135 Absatz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort „Ausbildungsveranstaltung" die Wörter „einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltung, die der Nachwuchsförderung dient," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


14a.
§ 168 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2019

 
b)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Enthält eine Meldung nach § 99 des Vierten Buches unrichtige Angaben, unterbleibt eine Aufhebung des Beitragsbescheides nach § 44 des Zehnten Buches zugunsten des Unternehmers, solange die fehlerhaften Meldungen nicht durch den Unternehmer korrigiert worden sind."

Ende abweichendes Inkrafttreten


15.
In § 183 Absatz 5b werden die Wörter „im Wege des Lastschriftverfahrens" durch die Wörter „auf der Grundlage eines Lastschriftmandats" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

15a.
Dem § 213 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Vom 1. November 2014 bis zum 31. Dezember 2015 gilt § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 12 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 auch für Personen, die von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder des Zivilschutzes in der Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn in das Ausland delegiert werden, wenn sie im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die Tätigkeit im Inland beginnt oder beendet werden soll."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

16.
§ 217 Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


16a.
Nach § 218e wird folgender § 218f eingefügt:

„§ 218f Weitergeltung des Lohnnachweisverfahrens in der Fassung vom 31. Dezember 2005

Grundlage für den Beitragsbescheid für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017 ist der Lohnnachweis nach § 165 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen Fassung."

abweichendes Inkrafttreten am 22.04.2015

17.
Nummer 6 der Anlage 1 (zu § 114) wird wie folgt gefasst:

„6.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik,".

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 4 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3, 9, 11, 12 Buchstabe b und Nummer 14 tritt mit Wirkung vom 1. ... 12 Buchstabe b und Nummer 14 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 10 tritt mit Wirkung vom 23. Juli 2009 in Kraft. (4) Artikel 3 Nummer 17 tritt ... 2, 4, 10 bis 12, Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b bis d, Nummer 2, 4, 7 bis 9a, 11 und 15, Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4, 12 Buchstabe a und c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5, 7 ... Nummer 8 und 19, Artikel 2 Nummer 1 und 2, Artikel 3 Nummer 3, 6, 9b, 10, 11a, 11b und 16, Artikel 4 Nummer 5 bis 8 und 16, Artikel 7 Nummer 5, 8, 10 und 11, Artikel 12 Nummer 8 und 12 Buchstabe a ... 1a und 13a sowie Artikel 3 Nummer 12 treten am 1. Januar 2017 in Kraft. (9) Artikel 4 Nummer 14a Buchstabe b tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (10) Artikel 4 Nummer 16a ... (9) Artikel 4 Nummer 14a Buchstabe b tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (10) Artikel 4 Nummer 16a tritt am 31. Dezember 2018 außer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Präventionsgesetz (PrävG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781
Artikel 4 PrävG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) geändert worden ist, werden nach dem Wort ...