Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Milch- und Fettgesetz (MilchFettG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.1951 BGBl. I S. 135; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7842-1 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
|

§ 13 Verkauf von Landbutter



Die obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken.

Anzeige


 

Zitierungen von § 13 Milch- und Fettgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MilchFettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 MilchFettG Ordnungswidrigkeiten
...  9. einer Rechtsverordnung nach den §§ 6, 10, 12 Abs. 9, §§ 13 , 18 oder 24 Abs. 2 Nr. 3, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ...