Der Anspruch auf Entschädigung für Freiheitsbeschränkung ist nach Maßgabe des §
46 übertragbar und vererblich. Für die Befreiung von der Erbschaftsteuer findet §
46 Abs. 3 entsprechende Anwendung.
§ 169a BEG ... gilt in den Fällen des § 26 Abs. 2, § 39 Abs. 2, § 46 Abs. 2, §§ 50 , 140 Abs. 1 und 3, § 153 Abs. 3 sowie der §§ 158, 161 und ...