Entschädigungsorgane sind
- 1.
- die Entschädigungsbehörden der Länder,
- 2.
- die Entschädigungsgerichte.
Das Entschädigungsverfahren gliedert sich in
- 1.
- das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden,
- 2.
- das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten, soweit das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden keine Erledigung gefunden hat.