Bei der Bewilligung von Leistungen nach dieser Verordnung sind Leistungen, die nach anderen Gesetzen für den gleichen Zweck erbracht worden sind, wie Leistungen nach dieser Verordnung zu behandeln.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Orthopädieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1971 (BGBl. I S. 43), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Juli 1986 (BGBl. I S. 998), außer Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.