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Dritter Abschnitt - Orthopädieverordnung (OrthV)


Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 40 Leistungen nach anderen Gesetzen



Bei der Bewilligung von Leistungen nach dieser Verordnung sind Leistungen, die nach anderen Gesetzen für den gleichen Zweck erbracht worden sind, wie Leistungen nach dieser Verordnung zu behandeln.


§ 41 (weggefallen)





§ 42 Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Orthopädieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1971 (BGBl. I S. 43), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Juli 1986 (BGBl. I S. 998), außer Kraft.


Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

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