Anlage 2 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 3)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2002 S. 23

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Zitierungen von Anlage 2 PodAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PodAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PodAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PodAPrV Ausbildung (vom 01.10.2023)
... an den Ausbildungsveranstaltungen nach Absatz 1 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2  ...


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