(1) Im Prüfungsbereich "Einkauf" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen Aufgaben des Einkaufs, das Beschaffungsmarketing, die Vertragsvorbereitung und Vertragsverhandlungen beherrscht. Darüber hinaus soll er/sie nachweisen, dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Einkaufsstrategien/Beschaffungsmarketing,
- 2.
- Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung,
- 3.
- Preis- und Wertanalyse,
- 4.
- Einkaufsverhandlungen/Einkaufsverträge einschließlich besonderer Verträge,
- 5.
- Einkaufscontrolling.
(2) Im Prüfungsbereich "Logistik" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen logistischen Aufgaben der Lagerwirtschaft und Disposition, die Entwicklung logistischer Konzepte sowie das Logistikcontrolling beherrscht und dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Materialplanung/Bedarfsermittlung,
- 2.
- Wareneingang/Qualitätskontrolle,
- 3.
- Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung,
- 4.
- Transport/-verträge,
- 5.
- Logistikcontrolling.