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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben

Anlage 1 - Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)

V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 23.09.1993; FNA: 612-14-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Anlage 1 (zu § 21 Abs. 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1999 S. 2502 - 2508)

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Zitierungen von Anlage 1 MinöStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MinöStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MinöStV Mineralölherstellung
... Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff, ausgenommen Waren nach § 1 Abs. 2. (3) Als Bearbeiten gilt auch das Mischen von Mineralöl mit anderen ...