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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TBetrWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TBetrWPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 TBetrWPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 3 TBetrWPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung
... als auch kaufmännischem Hintergrund und einem Fachgespräch gemäß § 6 zu prüfen. (3) Der Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 2 darf erst nach dem ...
§ 7 TBetrWPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... § 5 Absatz 6, von der Projektarbeit sowie dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nach § 6 Absatz 3 ist nicht ...
§ 8 TBetrWPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftliche Projektarbeit nach § 6 Absatz 2 und 2. das Fachgespräch mit Präsentation nach § 6 Absatz 3.  ... nach § 6 Absatz 2 und 2. das Fachgespräch mit Präsentation nach § 6 Absatz 3 . Aus den beiden Bewertungen der Prüfungsleistungen wird als Bewertung ...