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Zitierungen von § 11 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AtDeckV Deckungssumme und Regeldeckungssumme (vom 02.01.2022)
... als 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den Fällen des § 11 Absatz 1 und des § 12 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen ... weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen Euro und 5. im Fall des § 11 Absatz 2 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 700 Millionen ...
Anlage 3 AtDeckV (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien und für Kernanlagen in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
Anlage 4 AtDeckV (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2, § 12 Absatz 1) Aktivitätsabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien, für sonstige Kernanlagen und Kernanlagen in Stilllegung in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... § 26 Absatz 1a des Atomgesetzes § 8b". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „Sonstige Kernanlagen § 11". c) ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „Sonstige Kernanlagen § 11 ". c) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:  ... 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den Fällen des § 11 Absatz 1 und des § 12 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen ... als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen Euro und 5. im Fall des § 11 Absatz 2 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 700 Millionen Euro." 6. ... im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 3 des Atomgesetzes gelten" ersetzt. 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Sonstige Kernanlagen (1) ... ersetzt. 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „ § 11 Sonstige Kernanlagen (1) Für Kernanlagen, die keine Reaktoren sind, beträgt ... 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2 ) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für ... Stoffe maßgeblich. Anlage 4 (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2 , § 12 Absatz 1) Aktivitätsabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der ...